1.1) Grundvergütung

Die Vergütung bezieht sich auf einen 10 Stunden Produktionstag inklusive der Pausen, Bereitschaftszeiten, sowie Bearbeitungs- und Abwicklungsarbeiten. Zusatzarbeiten, die über 10 Stunden hinausgehen, werden je angefangener Stunde mit nachfolgendem Schlüssel abgerechnet:

1/10 Tagesvergütung plus 50% Zuschläge

2.1) Auswärtige Produktionen

Bei Produktionen, die nicht in den ständigen Produktionsstätten des Auftraggebers

oder außerhalb des Sitzes der Betriebsstätte des Auftragnehmers stattfinden, gestaltet sich die Grundvergütung wie folgt:

Die Vergütung bezieht sich auf einen 10 Stunden Produktionstag inklusive der Pausen,

Reise- und Bereitschaftszeiten, sowie Bearbeitungs- und Abwicklungsarbeiten.

Ein Produktionstag bzw. Reisetag beginnt und endet an der Betriebsstätte (Rechnungsanschrift) bzw. Unterkunft des Auftragnehmers.

2.2) Reisetage

Reisezeit definiert sich als reine Beförderung des Auftragnehmers zum Produktionsort bzw. zu seiner Unterkunft oder Betriebsstätte.

Werden am gleichen Tag Proben, Besprechungen, Vorbesichtigungen, Bearbeitungs- bzw. Abwicklungsarbeiten oder andere Einsätze geplant, gilt dieser Tag als normaler Produktionstag und wird mit einer vollen Tagesvergütung zuzüglich etwaiger Zuschlägen abgegolten.

bis 5 Stunden Reisezeit:   1/2 Tagesvergütung

über 5 Stunden Reisezeit:  1 Tagesvergütung

2.3) Spesen

Spesen werden nach steuerlichen Spesenrichtlinien abgerechnet.

2.4) Reisekosten

Pro gefahrenem Kilometer werden pauschal das jeweils gültige amtliche Kilometergeld berechnet.

Alle weiteren Auslagen werden nach Beleg abgerechnet (Hotel, Taxi, Flug, Bahn, Parken...).

2.5) Änderungen der Konditionen

Etwaige Änderungen der Konditionen (Spesenabrechnung, Reisevergütung, usw.) sind vor Auftragserteilung zu klären und schriftlich festzuhalten.

3) Umsatzsteuer

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4) Zahlungsbedingung

prompt nach Rechnungslegung ohne Abzüge.

5) Haftung

Jegliche Haftung des Auftragnehmers wegen der Verletzung seiner vertraglich

geregelten Verpflichtungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt;

dies gilt insbesondere auch für Schäden an den ihm überlassenen Gegenständen oder Arbeitsgeräten.

6) Hinweise

Es gelten die allgemeinen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften.

Der Auftragnehmer unterliegt keinerlei persönlichen Weisungen des Auftraggebers und Weisungen bezüglich Ort, Zeit, Dauer und der Art und Weise der Ausführung der Tätigkeit. Ausgenommen sind Produktionen wo der Ort und die Beginnzeit in der Natur der Sache liegen (wie z.B.: Sportveranstaltungen, Konzerte, usw.).

7) Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand des Sitzes der Betriebsstätte des Auftragnehmers als vereinbart.

Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung eines Auftrages die hier im folgenden aufgeführten Rahmenkonditionen an.